Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hausbesitzer. Sie zahlt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Wasser anrichten.

Als Versicherungsmakler in Aachen bieten wir die passende Hausversicherung.

Eine gute Versicherung zahlt nicht nur für Schäden am Gebäude, sondern kommt auch für Kosten auf, die etwa für den Abbruch des Gebäudes, einen Sachverständigen oder die Beseitigung umgestürzter Bäume entstehen.

Zusätzlichen Schutz für Ihr Gebäude bietet eine Elementarschadenversicherung. Sie zahlt auch bei Überschwemmung, Lawinen oder Starkregen.

Zweck  der Versicherung: Über den Vertrag ist das selbstgenutzte oder vermietete Gebäude gegen Zerstörung und Beschädigung versichert.

Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Gebäudeversicherung schon einmal von „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzicht“ gehört und sich gefragt, was das eigentlich bedeutet?

Zusammengefasst: Hat zum Zeitpunkt eines Schadens Ihr Gebäude einen erheblich höheren Wert, als Sie mit dem Versicherer als Versicherungssumme vereinbart haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Das gilt nicht nur bei Totalschaden, sondern auch bei Teilschäden. Letzteres allerdings in Abhängigkeit von den konkreten Versicherungsbedingungen.

Kleines Beispiel: Ihr Haus hat zum Zeitpunkt eines Sturmschadens, der Reparaturkosten von 60.000.- € verursacht hat,  einen Wert von 300.600 €.  Als Versicherungssumme finden Sie in Ihrer Police einen „Wert 1914“ von 16.700 Mark, was als Anhaltswert mit 12 multipliziert die Versicherungssumme in € ergibt, also 16.700 Mark x 12 = 200.400.- € . Sie haben also nur 2/3 des wirklichen Wertes versichert gehabt und auch nur dafür die Versicherungsprämie gezahlt. Das rächt sich nun im Schadensfall: Der Versicherer kann von den 60.000.- €, die die Reparatur gekostet hat, ebenfalls nur 2/3 übernehmen, also 40.000.- €. Die restlichen 20.000.- € zahlen Sie aus eigener Tasche.

Daher sollten Sie zum einen beim Abschluss, aber auch später immer dann, wenn Sie zum Beispiel An- und Ausbauten vornehmen, Fotovoltaikanlagen installieren, Nebengebäude errichten, die Versicherungssumme neu überprüfen (lassen). Wird der Wert so ermittelt, wie es der Versicherer vorgibt (ist nicht bei allen Versicherern gleich) und das als Versicherungssumme auch eingesetzt, gewährt der Versicherer den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“, was bei der Gebäudeversicherung – anders als bei der Hausratversicherung– bedeutet, dass er die Wiederherstellungskosten auch dann ohne Kürzung übernimmt, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.

Die gesetzliche Grundlage für die Unterversicherung finden Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im § 75 .

Hochwasser-Check

Immobilienbesitzer und Mieter haben nun die Möglichkeit zu erkennen, ob sie in einem Risikogebiet für Flusshochwasser wohnen oder nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat hierfür eine Onlineplattform in Betrieb genommen.

Ihr individuelles Überschwemmungsrisiko durch Flusshochwasser können Immobilienbesitzer und Mieter jetzt ganz leicht ermitteln. Dazu stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab sofort den „Hochwasser-Check“ zur Verfügung. (Einfach auf das Wort klicken)

Nach Eingabe von Straße, Hausnummer und Postleitzahl erfahren Verbraucher auf der Onlineplattform adressgenau, wie stark das eigene Gebäude durch Flusshochwasser gefährdet ist. Zudem erhalten sie Informationen, welche Maßnahmen je nach Gefährdung ergriffen werden sollten.

Naturgefahren-Check

Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

Naturgefahren

Wetterextreme wie Sturm und Starkregen nehmen zu. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend versichert. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben aktuell 45 Prozent der Hausbesitzer Schäden durch Starkregen und Hochwasser abgesichert. Vor allem ältere Verträge haben Lücken. Dann gehen Mieter und Immobilienbesitzer im Schadenfall leer aus. Daher:
Verträge prüfen : Wohngebäude- und Hausratversicherung jetzt erweitern für alle Naturgefahren.

Rat einholen bei Ihrem unabhängigen  Berater

Es ist  wichtig den richtigen Wert  1914 zu ermitteln oder einen Tarif nutzen der nur noch der Fläche fragt.

Wohngebäudeversicherung für ständig bewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser ohne Gefahrerhöhung Versicherungsschutz besteht für das Wohngebäude im Rahmen einerAllgefahren-Deckung u.a. gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel bis . Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Wohnhaus einschließlich Garagen sowie privat genutzte Nebengebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 m².

  • Allgefahrendeckung – Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung,
  • Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert
    (Elementarschäden u. Glasbruch gegen Zuschlag)
  • Bedingungsgarantie (gemäß GDV Empfehlung und Mindeststandards des
    Arbeitskreises Beratungsprozesse)
  • Kosten bis zu 500.000,- € beitragsfrei mitversichert: u.a. Aufräumungs-,
    Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminationskosten
  • Entschädigungsleistung für das versicherte Wohngebäude bis zu 1.5 Mio €
  • Keine Unterversicherung bei richtiger Angabe der Wohnfläche
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis 100%
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 € auch bei Obliegenheitsverletzung
  • Schäden an Ableitungsrohren (auf und außerhalb des Grundstücks) bis 100%
  • Versicherungsschutz für Sturmschäden auch unter Windstärke 8
  • Graffiti- und Vandalismusschäden bis 100% (100 € SB)
  • Überspannungsschäden bis 100%
  • Aufwendungen für umgestürzte / abgeknickte Bäume bis 100%
  • Bruchschäden an Armaturen bis 500 €
  • Sengschäden/Schmorschäden bis 100%
  • Leckortungskosten bis 500 €
  • Regenrohre (innen- und außenliegend), Rauch, Verstopfung
  • Nebengebäude sind bis 50 m² beitragsfrei mitversichert
  • Marderbiss mit Folgeschäden

Leistungsübersicht Einfamilienhauskonzept

Mehrfamilienhäuser

Das Mehrfamilienhauskonzept gestaltet Ihren / den Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht! Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die einer Wohneinheit vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude). Denkmalgeschützte Gebäude können nicht versichert werden! Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten.

Leistungsübersicht Mehrfamilienhauskonzept Gewerbliche Gebäude 

Diese müssen individuell berechnet werden dazu benötigen wir einige Detailinformationen und können Ihnen gerne verschiedene Angebote vorlegen. Anfrage genügt.

Wohnflächenberechnung Gebäudeversicherung