Gegenstand der Versicherung: Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.

Hier sind einige Beispiele wofür eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist

Die leistungsstärkste Versicherung können Sie hier auch rechnen und wenn Sie den Vertrag aktivieren wird der automatisch in unsere aktive Betreuung zugeführt. So stehen wir für alle Fragen persönlich zur Verfügung.

 

Rechtsschutz Leistungsübersicht

Versicherungssummen

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa und allen Mittelmeeranliegerstaaten (ansonsten 100.000,- EUR)
  • Strafkautionsdarlehen bis 100.000,- EUR

Deckungsumfang

  • Telefonische Hilfestellung in Rechtsfragen durch unabhängige Rechtsanwälte auch bei nicht versicherten Risiken
  • Aktiver Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird im Ausland bei einem dort ansässigen Anwalt nicht in Abzug gebracht
  • Versicherungsschutz weltweit bei Urlaub, Dienst- oder Geschäftsreisen ohne zeitliche Begrenzung, ebenso für Internet-Geschäfte
  • Eine selbständige Tätigkeit bei mitversicherten Personen wird erst bei einem Jahresumsatz von 10.000,- EUR unterstellt
  • Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit bis zur übernächsten Hauptfälligkeit (gilt nicht, wenn diese innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn eintritt)
  • Verzicht auf Wartezeiten bei bisher mitversicherten Personen
  • Bei Umstellung von Verträgen wird ggf. auf Wartezeiten verzichtet, auch wenn der neue Vertrag umfangreicher ist
  • Mitversicherung im „Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht“ auch für eingetragene Lebensgemeinschaften
  • Es reicht im Schadenersatzrechtsschutz, wenn bei Eintritt (nicht Verstoß) des Schadensereignisses Versicherungsschutz besteht (Folgeereignistheorie)

Mitversicherte Personen

  • Alleinstehende, im Haushalt des VN lebende Elternteile Volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in der Ausbildung befinden (ohne Altersgrenze)
  • Der nichteheliche Partner (auch gleichgeschlechtlich) kann eingeschlossen werden

Versichert werden kann

  • Privat- und Berufsrechtsschutz mit oder ohne Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz mit oder ohne Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz je Fahrzeug
  • Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge von Lohn- und Gehaltsempfängern
  • Grundlagen sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.