Es gibt spezielle Versicherungskonzepte die auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten sind- wir analysieren den Markt und liefern Ihnen passgenaue Lösungen.
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Versicherungsschutz der Arztpraxis
Berufshaftpflicht und die Praxis selber muss gut versichert sein – das Inventar & Elektronik / Geräte
Angestellte Ärzte benötigen eine Erweiterung der Privathaftpflicht:
Außerhalb des Dienstverhältnisses gilt die Vornahme von Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- und Bekanntenkreis durch die angestellten Ärzte/angestellten (subsidiär zu einer ggf. eigenen bestehenden Berufshaftpflichtversicherung) mitversichert.
Wer assistiert Ihnen eigentlich, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
Hilft das berufsständische Versorgungswerk denn nicht?
Viele Ärztinnen und Ärzte denken, im Falle einer Berufsunfähigkeit werden sie von ihrem berufsständischen Versorgungswerk ausreichend gestützt. Tatsächlich ist nur eine „berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsabsicherung“ vorgesehen. Das bedeutet, Verweisungen auf eine Tätigkeit des gleichen Berufsbildes sind möglich, die Sie theoretisch noch ausüben können. Zum Beispiel können Ärztinnen und Ärzte auf die Tätigkeit eines ärztlichen Gutachters verwiesen werden.
Berufsunfähig? Was heißt das überhaupt?
Wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte, ärztliche Tätigkeit gesundheitsbedingt mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können, gelten Sie als berufsunfähig. Das kann viele Gründe haben. Die körperliche und mentale Dauerbelastung in der Klinik oder im OP sorgen gerade bei Ärztinnen und Ärzten für ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko.
Beschäftigten im Gesundheitswesen, deren Angehörige und Studenten im Bereich Medizin können den Spezialtarif KlinikRente nutzen:
Praxisausfallversicherung
Ersetzt wird der Unterbrechungsschaden, soweit der Praxisinhaber infolge von Krankheit, Unfall sowie Quarantäne oder (fakultativ)Sachschäden am Praxisinventar durch Feuer (einschließlich Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm seiner beruflichen Tätigkeit in der Praxis nicht nachgehen kann.
Neben den Betriebskosten kann auch der Gewinn bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden.
Als Alternative zur teuren Tagegeldabsicherung, die nur im Krankheitsfall bezahlt, empfehlen wir eine Praxisausfallversicherung. Diese zahlt nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei anderen Unwägbarkeiten.