Ein klassisches Thema in der Vermögensplanung: Großeltern möchten Geld weitergeben, solange sie noch leben. Freibeträge nutzen, Erbschaftsteuer vermeiden, die Enkelin frühzeitig absichern.
Aber was, wenn man nicht möchte, dass das Geld sofort und unkontrolliert verfügbar ist?
Es gibt eine elegante Lösung: Schenkung mit Vetorecht.
Der Großvater überträgt 99 % des Vertrags auf die Enkelin — die Schenkung findet steuerlich heute statt, der Freibetrag wird genutzt. Er selbst behält 1 % als Mitversicherungsnehmer.
Das bedeutet: Jede Verfügung über das Kapital erfordert seine Zustimmung. Kein Zugriff ohne sein Einverständnis. Das Vetorecht lässt sich sogar vererben — es geht auf den nächsten Angehörigen über, wenn der Großvater verstirbt.
Vermögen weitergeben — und trotzdem die Kontrolle behalten, solange es nötig ist.
Wer das für seine Familie oder seine Nachfolgeplanung prüfen möchte, kann sich gern bei mir melden.
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