Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Geschäftsführer und Angestellte können die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung nutzen und wir begleiten Sie dabei qualifiziert.
Von einer betrieblichen Altersversorgung wird immer dann gesprochen, wenn Arbeitnehmer aus Anlass ihres Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber zugesagt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch mitarbeitende Familienangehörige des Unternehmers mit steuerlich anerkanntem Arbeitsvertrag, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder angestellte Geschäftsführer.
Unter Gehaltsumwandlung ist die Umwandlung von laufenden Gehaltsteilen oder jährlichen Sonderzahlungen als Finanzierungsmöglichkeit für eine betriebliche Altersversorgung zu verstehen. Ab 2002 haben Arbeitnehmer aufgrund des Altersvermögensgesetzes einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung (§1a BetrAVG) Dieser Gehaltsumwandlungsanspruch umfasst derzeit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vorteile für Arbeitgeber
Wenn Sie die betriebliche Altersversorgung als zusätzliche Arbeitgeberleistung anbieten, kommen Ihnen dabei attraktive Steuer- und ggf. Sozialabgaben-Ersparnisse zugute.
- Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
- Pauschalversteuerung der Beiträge aus Sonderzahlungen bei Direktversicherung
- Steuerfrei 4 % der BBG der Pensionskasse
- Sozialabgaben frei bis 2008
- Mitarbeiterbindung und Motivation
- Verwaltung der Verträge
- nachhaltige Auswahl der hinterlegten Versicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Kollektivverträge
- Branchentarife Metallrente , Klinik Rente , IG BCE uvm.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Wenn Sie Teile Ihres Gehaltes in einen steuerlich anerkannten Vertrag wandeln, haben Sie je nach Vertragsform die Beiträge steuerfrei und bis 2008 Sozialabgabenfrei. Die Nettobelastung ist spürbar geringer als der Beitrag der in Ihren Vertrag eingezahlt wird. Ihrem Arbeitgeber kommen die Ersparnisse z. B. bei den Sozialabgaben auch zugute.
Wir haben zu den gängigen Möglichkeiten auch ausführliche Informationen hinterlegt.
Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen den richtigen Weg!!!
Direktversicherung- die unkomplizierte Betriebsrente
Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Das Zertifikat muss alle 3 Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.
Eine Direktversicherung ist bis zu einem Monatsbeitrag von 284 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei.
Das sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West, zusätzlich sind noch mal 284 EUR monatlich oder 3.408 EUR pro Jahr sind möglich steuerfrei einzuzahlen. Sollten Sie nicht sozialversicherungspflichtig sein dann funktioniert das mit den vollen 8 % steuerfrei einzuzahlen. Alle Rentenversicherungspflichtigen können also maximal 4 % komplett ohne Nebenkosten einzahlen und weitere 4 % steuerfrei aber mit Sozialabgaben.
568 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenze West wird 2021 auf EUR 7.100 erhöht, jährlich sind dies EUR 85.200 . In den neuen Bundesländern gilt 2021 die Beitragsbemessungsgrenze Ost von EUR 6.700 (Monat) bzw. EUR 80.400 (Jahr).
Der bAV Höchstbeitrag 2021 beträgt EUR 568 (Monat) bzw. EUR 6.816 (Jahr) steuerfrei (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West).
Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich auf EUR 284 (Monat) bzw. EUR 3.408 (Jahr), entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West. (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV).
Vereinfachtes Rechenbeispiel : Sie zahlen direkt vom Gehalt 100 EUR in eine Direktversicherung steuer + sozialversicherungsfrei ein,dann fehlen Ihnen ca. 50 EUR vom Nettogehalt. Gerne rechnen wir das für Sie genau aus und suchen auch das passende Produkt. Die Produkte funktionieren steuerlich zwar alle gleich, aber die Auszahlungshöhe ist je nach Qualität des Produktes sehr unterschiedlich. Unterschiede bis 10.000 EUR sind keine Seltenheit.
Vorteile für Sie als Arbeitnehmer
- Steuerersparnis anstelle der individuellen Lohnsteuer
- bei vorzeitigem Ausscheiden Vertragsfortsetzung durch neuen Arbeitgeber
- Wandlung in einen „privat“ bezahlten Vertrag möglich
- Versicherungsleistungen wie Hinterbliebenenschutz und/oder Rentenleistungen möglich
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
- Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Beiträgen
- Einfache Einrichtung eines Durchführungsweges
- Einfache Erfüllbarkeit des Rechtsanspruches auf betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung
- Keine Bilanzberührung
- Förderung der Mitarbeiter durch Zahlung der Beiträge oder durch eine Beteiligung z.B. die ersparten Sozialabgaben ( ab 2019 gesetzliche Pflicht
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Unverfallbarkeit auch ohne Sozialpartnermodell
Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 01.01.2019 gilt: Sie sind als Arbeitgeber zur Weitergabe Ihrer Sozialversicherungsersparnisse (max. 15 % des umgewandelten Entgelts) an den Arbeitnehmer verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie durch die Entgeltumwandlung Ihres Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist von Beginn an gesetzlich unverfallbar.
Für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen bis einschließlich 31.12.2018 gilt: Sie sind dazu verpflichtet, einen Arbeitgerberzuschuss in Höhe der Sozialversicherungsersparnis (max. 15 % des umgewandelten Entgelts) ab dem 01.01.2022 an Ihren Mitarbeiter weiterzugeben. Dieser Beitrag ist ebenfalls ab sofort unverfallbar.
Anhebung des Fördervolumens von bisher 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
Es können seit dem 01.01.2018 insgesamt 8 % der BBG steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden.
Der bis zum 31.12.2017 geltende Aufstockungsbetrag in Höhe von bisher 1.800 € entfällt.
Die tatsächlich geleisteten Beiträge für eine Direktversicherung gemäß § 40b EStG in einer vor dem 01.01.2005 geltenden Fassung müssen vom Höchstbeitrag abgezogen werden.
Die Erhöhung von 4 % auf 8 % der BBG betrifft nur die steuerrechtliche Förderung.
Sozialversicherungsfrei bleiben wie bisher nur bis 4 % der BBG.
Neugestaltung der Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr. 63 S. 3 EStG)
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bemisst sich der steuerfreie Betrag wie folgt: Dienstjahre (max. 10) x 4 % der BBG West
Die bisherige Kürzung des Vervielfältigungsvolumens um die im Jahre des Ausscheidens und den sechs Vorjahren tatsächlich steuerfrei gestellten Beiträge entfällt.
Steuerfreie Nachzahlung von entgeltfreien Zeiten (z.B. Elternzeit, Entsendung ins Ausland oder Sabbatjahr)
Wenn Ihr Mitarbeiter sich in einer entgeltfreien Zeit befindet, d.h. es wird im Inland kein Arbeitslohn bezogen und das 1. Dienstverhältnis ruht vollständig, können Beiträge von bis zu 10 vollen Kalenderjahren steuerfrei nachgezahlt werden.
Unterstützungs-kasse die betriebliche Altersversorgung ohne Limit
Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Das Zertifikat muss alle 3 Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.
Geschäftsführerversorgung oder leitende Angestellte können durch diesen Weg der betrieblichen Altersversorgung eine gute Versorgung aufbauenund dabei Steuern sparen .
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von den Mitgliedunternehmen – durch finanzielle Zuwendung getragen wird. Der Arbeitgeber sagt den Mitarbeitern Beitragsorientierte Leistungszusagen im Rahmen von kongruent rückgedeckten Versorgungen zu, die von der Unterstützungskasse an den Versorgungsberechtigten Arbeitnehmer erbracht werden.
Während der Ansparphase erfolgt die Finanzierung steuerfrei . Erst die Versorgungsleistung unterliegt dem i.d.R. günstigen, niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.
Wir bevorzugen bei der Wahl der Unterstützungskasse immer eine frei, dann ist niemand an eine bestimmte Gesellschaft gebunden und somit bleibt die Möglichkeit im selben Betrieb verschiedene Versicherungsgesellschaften zur Deckung der Versorgung zu nutzen.
Eine unabhängige Unterstützungskasse ist nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Die Unterstützungskasse überprüft entsprechend ihrer Philosophie die vom Rückversicherer genannten Leistungswerte, bevor sie diese in die Versorgungszusage übernimmt. Dabei werden im Interesse des Trägerunternehmens wie auch des Versorgungsempfängers Sicherheitsabschläge berücksichtigt.
Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner für die Rückdeckungsversicherungen ist die Unterstützungskasse, die auch im Leistungsfall vom Rückdeckungsversicherer die fällige Leistung erhält. Hieraus erbringt sie die zugesagte Leistung an den versorgungsberechtigten Mitarbeiter, oder an dessen Hinterbliebenen.
Vor allem interessant für Gesellschafter / Geschäftführer zur Erweiterung Ihrer Versorgung .
Vorteile für Sie als Arbeitgeber :
- Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen
- Keine Bilanzberührung
- Minimierter Verwaltungsaufwand durch Serviceleistung der Unterstützungskasse
- Keine Beitragsbegrenzung – jedoch Beachtung der Angemessenheit
Vorteile für Sie als Arbeitnehmer:
- Versteuerung erst im Rentenalter
- Versorgung als Kapitalzusage mit Hinterbliebenenschutz oder Rentenzusage
- Steuerersparnis
Gerne erstellen wir Ihnen individuelle Berechnungen oder besprechen das Thema mit Ihrem Steuerberater.
In vielen Familienunternehmen und bei Selbstständigen bilden mitarbeitende Ehepartner und Lebensgefährten eine wichtige Stütze – häufig in einem sogenannten „zweiten Dienstverhältnis“. Steuerlich gesehen ist dies zumeist uninteressant, denn für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis gilt die Steuerklasse 6, die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.
Gemäß Paragraph 1a des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) haben Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis, sowie auch alle anderen „Mehrfachbeschäftigten“, einen Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.
Erstaunlicherweise aber kommt die Entgeltumwandlung im 2. Dienstverhältnis trotz der enormen steuerlichen Effekte in Steuerklasse 6 so gut wie nicht zum Einsatz. Woran liegt das?
Wir hören regelmäßig von Beratern die Aussage, dass Entgeltumwandlung steuerlich nur im ersten Dienstverhältnis zugelassen ist.
Dieser Irrtum ist unseres Erachtens dadurch zu erklären, dass der Einsatz der Direktversicherung in der Entgeltumwandlung durch die Steuergesetzgebung auf das erste Dienstverhältnis begrenzt ist gemäß Paragraph 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Aber diese Beschränkung gilt eben nur für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.
Über die Deutsche Unterstützungskasse können Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis sehr wohl die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung ohne Begrenzung nutzen und bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 3.120 Euro) Sozialabgaben sparen.
Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, können 450-Euro-Jobber im Zweitdienstverhältnis sogar ihr komplettes Entgelt in eine Unterstützungskasse einbringen. Eine Angemessenheitsprüfung der Versorgungszusage, wonach laut Finanzbehörden bei einer betrieblichen Altersversorgung nur 75 Prozent der Bezüge des Versorgungsberechtigten als Rente zugesagt werden dürfen, ist nicht notwendig. Denn eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung erfüllt stets die Anforderungen an die Angemessenheit, sofern das Entgelt selbst angemessen ist.
Für Mitarbeiter besonders interessant wird es, wenn im 1.Dienstverhältnis eine Direktversicherung und im 2. Dienstverhältnis eine Versorgung über die Deutsche Unterstützungskasse vereinbart wird. Dann kann der Beschäftige nämlich die staatliche Förderung beider Durchführungswege auf seinem Altersvorsorgekonto verbuchen: zweimal bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze über die Direktversicherung und über die Deutsche Unterstützungskasse.
Vermögens-wirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen Aachen (VL) sparen
Sie können in einen Aktien Fonds Ihre Vermögenswirksamen Leistungen einzahlen und so den Arbeitgeberzuschuss sinnvoll anlegen . Wir als unabhängigger Finanzberater Aachen & Versicherungsmakler bieten Ihnen eine Auswahl von über 200 verschiedenen Fonds an . Alle Fonds ohne Ausgabeaufschlag – damit sparen Sie schon mal jeden Monat 5 % Gebühren .
Für die Beratung und Auführung berechnen wir eine Servicegebühr von 1 % pro Jahr , die automatisch dem Konto entnommen wird.
Das Konto für die Ausführung kostet im Jahr 12 EUR und kann sofort eröffnet werden .
Bitte melden Sie sich nach der Eröffnung bei uns damit wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zusammenstellen und den geeigneten Fonds raussuchen.
Da wir als Finanzberater & Versicherungsmakler neutral sind , als für keine Bank oder Konzern arbeiten , suchen wir Ihnen auch die Produkte raus die auch für Sie gut sind. Es stehen neben den Fonds auch eine große Anzahl von ETF und Spezial Fonds zur Verfügung . Die Gebüren sind wie oben beschrieben immer gleich.
Eine weitere Möglichkeit die VL anzusparen sind Bausparverträge .
Die Zinsen dort sind nicht sonderlich hoch , aber dafür bekommen Sie diese Zinsen auch garantiert über die gesamte Laufzeit. Da die Bauspartarife sich oft ändern , kann hier keine nachhaltige Aussage eingestellt werden wie hoch eine Verzinsung sein wird. Fragen Sie uns einfach an und Sie bekommen mehrere Bausparkassen vorgestellt.
Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte
Diese staatliche Zulage gibt es nur wenn der gewählte Vertrag auch 7 Jahre angespart wird. Es müssen 6 Jahre eingezahlt werden und dann 1 weiteres Jahr kann dieser Vertrag ruhen und auf seine Auszahlung warten .
Aktienfonds werden mit 20 % pro Jahr gefördert bis zu einem maximalen Beitrag von 400 EUR Single und 800 EUR Ehepaare.
Ehepaare können auch gemeinsam in einen Vertrag einzahlen und dadurch Gebühren sparen .
Es gelten aber bestimmte Einkommensgrenzen die nicht überschritten werden dürfen – sonst enfällt der staatliche Zuschuss.
Bausparverträge werden mit 9 % pro Jahr gefördert .
Der maximale geförderte Beitrag beträgt 470 EUR Single und für Ehepaare 940 EUR .
Wir auch bei den Aktienfonds gelten für die Förderung von Bausparverträgen bestimmte Einkommensgrenzen.
Die Förderung wird per Einkommenssteuererklärung beantragt .
Viele Arbeitnehmer verschenken regelmäßig Geld, denn sie lassen den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL) verfallen. Dabei ist es einfach, einen VWL-Vertrag abzuschließen. Es gibt 4 gängige VWL-Sparformen: Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan. Wir haben sie analysiert, sagen, für wen sie sich eignen und nennen für jede Variante empfehlenswerte Angebote.
Wie viel VWL einem Berufstätigen zustehen, das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Einige Firmen zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen oft nur 6,65 Euro.Kleinere Firmen regeln das individuel.GmbH Geschäftsführer können sich das auch in die Gehaltszahlung einpflegen.
Pensionszusage die betriebliche Altersversorgung
Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Das Zertifikat muss alle 3 Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung eignet sich alle Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bzw. für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Sie erzielen Sie ein Mehr an Versorgung bei geringen Verwaltungsaufwand und steuerlich interessanten Auswirkungen.
Die Zusage
Die Pensionszusage wird zum Teil auch als „Direktzusage“ oder „unmittelbare Versorgungszusage“ bezeichnet. Der Arbeitgeber ist Versorgungsträger.Zur Finanzierung muss der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz bilden. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind für ihn Betriebsausgaben – beides wirkt sicher gewinn mindernd aus.
Die Rückdeckungsversicherung
Um die mit der Pensionszusage für das Unternehmen verbundenen finanziellen Risiken, die sich aufgrund eventuell vorzeitig eintretender Versorgungsfälle ergeben abzuwälzen und die später auf das Unternehmen zukommenden Versorgungslasten betriebsextern vorzufinanzieren, schließt der Arbeitgeber bei einer Versicherungsgesellschaft eine sog. Rückdeckungsversicherung ab.
Die Rückdeckungsversicherung finanziert die Zusage entweder ganz (kongruente Rückdeckung) oder teilweise (partielle Rückdeckung). Die Bemessung erfolgt nach verschiedenen Modellen, z.B. anhand Barwert-Methoden oder als Rentenrückdeckung.
Bei einer durch Gehaltsverzicht finanzierten Zusage oder bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen verpfändet, um einen privatrechtlichen Insolvenzschutz sicherzustellen.
Die Rückdeckungsversicherung erzeugt in der Bilanz als zu aktivierende Forderung einen Ausgleich zur Pensionsrückstellung.
Die Vorteile auf einen Blick
- Kalkulationssicherheit und Auslagerung von betriebsfremden Risiken
- Steuerstundungseffekt durch Rückstellungsbildung
- Insolvenzsicherung durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer möglich
- Versorgung auch über die Pauschalierungsgrenzen der FID bzw. der Obergrenzen bei nachgelagerter Besteuerung hinaus möglich
Pensionskasse der Klassiker der Betriebsrente
Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Das Zertifikat muss alle 3 Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.
Seit dem 01. Januar 2002 gilt für Arbeitnehmer gemäß §1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das besondere am Durchführungsweg der Pensionskasse ist das die Beiträge einkommenssteuerfrei aus dem Bruttolohn in einen Versorgungsvertrag aufgebaut werden. Und das jährlich bis 4 % der BBG der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Pensionskasse funktioniert inzwischen genau wie eine Direktversicherung und wird daher nur selten noch angewendet . Die Darstellung ist eigentlich nur noch der Vollständigkeit halber. In der Praxis empfehle ich lieber eine Direktversicherung da dort die Gewinnüberschüsse deutlich besser sind.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Sofortige Steuerersparnis
- sozialversicherungsfreie Beiträge
- rentable Alternative zur privaten Altersversorgung die ja netto bezahlt wird
- hohe Sicherheit und attraktive Überschüsse
- Risikoabsicherung bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen möglich
- Mit anderen Formen der Betrieblichen Altersversorgung kombinierbar
Die Vorteile für den Arbeitgeber:
- bei Entgeltumwandlung kein zusätzlicher finanzieller Aufwand
- keine Bilanzberührung
- einfache Erfüllung des Rechtsanspruches der Arbeitnehmer auf BAV
- Sozialabgaben einsparen
- Mitarbeiterbindung an das Unternehmen
- Motivation der Mitarbeiter
- Geringer Verwaltungsaufwand
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Unverfallbarkeit auch ohne Sozialpartnermodell
Für Entgeltumwandlungsvereinbarugen ab 01.01.2019 gilt: Sie sind als Arbeitgeber zur Weitergabe Ihrer Sozialversicherungsersparnisse (max. 15 % des umgewandelten Entgelts) an den Arbeitnehmer verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie durch die Entgeltumwandlung Ihres Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist von Beginn an gesetzlich unverfallbar.
Für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen bis einschließlich 31.12.2018 gilt: Sie sind dazu verpflichtet, einen Arbeitgerberzuschuss in Höhe der Sozialversicherungsersparnis (max. 15 % des umgewandelten Entgelts) ab dem 01.01.2022 an Ihren Mitarbeiter weiterzugeben. Dieser Beitrag ist ebenfalls ab sofort unverfallbar.
Anhebung des Fördervolumens von bisher 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
Es können seit dem 01.01.2018 insgesamt 8 % der BBG steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden.
Der bis zum 31.12.2017 geltende Aufstockungsbetrag in Höhe von bisher 1.800 € entfällt.
Die tatsächlich geleisteten Beiträge für eine Direktversicherung gemäß § 40b EStG in einer vor dem 01.01.2005 geltenden Fassung müssen vom Höchstbeitrag abgezogen werden.
Die Erhöhung von 4 % auf 8 % der BBG betrifft nur die steuerrechtliche Förderung.
Sozialversicherungsfrei bleiben wie bisher nur bis 4 % der BBG.
Neugestaltung der Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr. 63 S. 3 EStG)
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bemisst sich der steuerfreie Betrag wie folgt: Dienstjahre (max. 10) x 4 % der BBG West
Die bisherige Kürzung des Vervielfältigungsvolumens um die im Jahre des Ausscheidens und den sechs Vorjahren tatsächlich steuerfrei gestellten Beiträge entfällt.
Steuerfreie Nachzahlung von entgeltfreien Zeiten (z.B. Elternzeit, Entsendung ins Ausland oder Sabbatjahr)
Wenn Ihr Mitarbeiter sich in einer entgeltfreien Zeit befindet, d.h. es wird im Inland kein Arbeitslohn bezogen und das 1. Dienstverhältnis ruht vollständig, können Beiträge von bis zu 10 vollen Kalenderjahren steuerfrei nachgezahlt werden.