Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder unbegrenzt für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.

Die private Haftpflichtversicherung  -ein Haftpflichtschaden ist schnell geschehen. Wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist das oft teuer. Gehaftet wird mit dem gesamten Vermögen, und das in unbegrenzter Höhe. Sowohl für Personen-, Sach- als auch für Vermögensschäden.

Brenzlige Situationen gibt es genug. Fast täglich kann etwas passieren. Das trifft den Radfahrer, der einen Verkehrsunfall verursacht. Aber auch den Hausbesitzer, vor dessen Tür jemand bei Glatteis stürzt. Gerade wo das Radfahren ja immer mehr zunimmt, sollte der Versicherungsschutz auch aktuell sein . Wenn Sie mit dem Fahrrad einen Fußgänger verletzen, kann das teuer werden oder ein Fahrzeug beschädigen.

Neuwert als Entschädigung ist ein Vorteil

Problem bei den meisten Haftpflichtversicherung wird „nur“ nach BGB erstattet und das ist dann immer der Zeitwert. Das kann mit Freunden , Bekannten oder Nachbarn oft zu weiterem Ärger führen . Die Versicherung wird nur den jeweiligen Zeitwert erstatten und nimmt dabei keine Rücksicht, ob der Geschädigte damit seinen Schaden wirklich ersetzen kann. Das befreit Sie zwar von rechtlichen Ansprüchen, aber insgesamt ist das dann keine so schöne Situation. Als Beispiel, wenn Sie jemand versehentlich die Brille beschädigen und diese Brille ist 2 Jahre alt , dann beträgt der Zeitwert ca. 30 % . Also ,eine teure Gleitsichtbrille vom Optiker des Vertrauens kostet 800 EURO, dann wird die „normale“ Privathaftpflichtversicherung einen Zeitwert von 240 EUR ersetzen. Damit kann der Geschädigte aber leider keine neue Brille kaufen , die auch vermutlich eher etwas teurer geworden ist.

Damit es zu diesem Ärger nicht kommt, bieten wir Ihnen besondere Versicherungslösungen, die auf Wunsch dann den Neuwert ersetzen und nicht den Zeitwert. So kann in unserem Beispiel dann eine neue Brille gekauft werden und niemand ist verärgert.  Eine Brille verliert nach 1 Jahr schon fast 50 % an Wert, also wäre der Zeitwert maximal 50 %. Das wird dann sicher ärgerlich enden oder Sie zahlen die Differenz aus eigener Tasche.  Solche besonders guten Tarife im Bereich Privathaftpflicht kosten für eine ganze Familie ca. 60-70 EUR pro Jahr und haben auch alle anderen wichtigen Inhalte. Die Neuwerterstattung ist zwar meistens limitiert auf z.B. 2.000 EUR , aber die meisten Schäden im persönlichen Umfeld sollten damit friedlich geregelt werden . Bei den teuren Schäden ( Umwelt/ Radfahren/ Schule..) stehen einem die Geschädigten nicht unbedingt so nahe und da kann dann auch einfach gesetzlich bezahlt werden. Machen Sie einfach unseren Haftpflicht Check und geben an, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und schon erhalten Sie mehrere Angebote zur Ansicht.

Wer haftet, wenn Kinder etwas anstellen?
Sie haften generell für ihre Kinder.

Im Schadensfall muss allerdings erst geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Es kann oftmals auch Großeltern oder Kindermädchen treffen, die Sie mit der Beaufsichtigung betraut haben.

Ein Tipp, der bares Geld wert sein kann: 
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen.

Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, die gegen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens erhoben werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie den Einsatz der Entschädigung.

Privathaftpflicht Preisbeispiele

Familie: 50 -80  EUR p.a.
Single: 40-60 EUR p.a.
Senioren : ab 40  EUR p.a.

Ohne Selbstbeteiligung  – durch eine Selbstbeteiligung sparen Sie nur einen geringen Beitrag und da sehe deshalb wenig Sinn. Für 150 EUR Selbstbeteiligung pro Schaden sparen Sie 10 EURO an Beitrag pro Jahr.

Mitversichert ist u.a. die gesetzliche Haftpflicht aus/ als

  • Neuwertentschädigung anstelle von Zeitwert
  • Forderungsausfall mit Rechtsschutz Baustein
  • vorübergehenden Auslandsaufenthalten
  • Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen auch Ferienwohnungen,
  • eines Ein-/ Zweifamilienhauses,
  • eines Wochenend-/ Ferienhauses im Inland sowie in ausländischen EU-Staaten, Schweiz und Norwegen, die/ das vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden/ wird
  • Vermieter von einzelnen zu privaten Zwecken genutzten Räumen,
  • einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwohnung,
  • einer zum Zweifamilienhaus gehörenden Wohnung,
  • bis zu zwei Garagen
  • der nicht gewerbsmäßigen Hütung fremder Hunde und Pferde
  • gelegentlichem Reiten fremder Pferde
  • Surfer und/ oder Windsurfer mit eigenen oder fremden Brettern
  • Schlüsselschäden (private, gewerbliche und ehrenamtliche Schlüssel)
  • Mietsachschäden bis zu 1 Mio. EUR sowie Beschädigung von gemieteten Einrichtungsgegenständen in Hotels und Ferienwohnungen/ -häusern
  • Bauherr bis zu einer Bausumme von z.B. 100.000 EUR
  • Gebrauch von
  • auf nicht öffentlichen Plätzen und Wegen verkehrenden Kraftfahrzeugen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung,
  • Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h,
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,
  • Krankenfahrstühlen,
  • ferngesteuerte Modellfahrzeuge
  • Allmählichkeitsschäden z.B. durch Gase oder Feuchtigkeit
  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden durch häusliche Abwässer
  • Inhaber von Anlagen/ Behältern zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Stoffe (WHG-Deckung) bis zu einer Gesamtmenge von 5.000 l/kg
  • Inhaber einer privat genutzte Abwassergrube
  • Schäden durch mitversicherte deliktunfähige  ( Kinder unter 8 Jahren)
  • Tagesmutter mit/ ohne Verdienst
  • des Weiteren gilt die Forderungsausfallversicherung
  • uvm je nach Tarif / Produkt