Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Das Zertifikat muss alle 3 Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.

Diese Form der betrieblichen Altersversorgung eignet sich alle Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bzw. für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Sie erzielen Sie ein Mehr an Versorgung bei geringen Verwaltungsaufwand und steuerlich interessanten Auswirkungen.
Die Zusage
Die Pensionszusage wird zum Teil auch als „Direktzusage“ oder „unmittelbare Versorgungszusage“ bezeichnet. Der Arbeitgeber ist Versorgungsträger.Zur Finanzierung muss der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz bilden. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind für ihn Betriebsausgaben – beides wirkt sicher gewinn mindernd aus.
Die Rückdeckungsversicherung
Um die mit der Pensionszusage für das Unternehmen verbundenen finanziellen Risiken, die sich aufgrund eventuell vorzeitig eintretender Versorgungsfälle ergeben abzuwälzen und die später auf das Unternehmen zukommenden Versorgungslasten betriebsextern vorzufinanzieren, schließt der Arbeitgeber bei einer Versicherungsgesellschaft eine sog. Rückdeckungsversicherung ab.

Die Rückdeckungsversicherung finanziert die Zusage entweder ganz (kongruente Rückdeckung) oder teilweise (partielle Rückdeckung). Die Bemessung erfolgt nach verschiedenen Modellen, z.B. anhand Barwert-Methoden oder als Rentenrückdeckung.

Bei einer durch Gehaltsverzicht finanzierten Zusage oder bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen verpfändet, um einen privatrechtlichen Insolvenzschutz sicherzustellen.

Die Rückdeckungsversicherung erzeugt in der Bilanz als zu aktivierende Forderung einen Ausgleich zur Pensionsrückstellung.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Kalkulationssicherheit und Auslagerung von betriebsfremden Risiken
  • Steuerstundungseffekt durch Rückstellungsbildung
  • Insolvenzsicherung durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer möglich
  • Versorgung auch über die Pauschalierungsgrenzen der FID bzw. der Obergrenzen bei nachgelagerter Besteuerung hinaus möglich