Finanzplanung ist Lebensplanung – heute mehr denn je! 

Finanzplanung im persönlichen Bereich hat das Ziel, langfristig Vermögen aufzubauen und abzusichern. Den verlockenden Angeboten der Anlagebranche stehen schwankende Märkte und steuerliche Änderungen entgegen, so dass anvisierte Gewinne schnell in Verluste umschlagen können. Deshalb sollte man zur privaten Finanz- und Vermögensplanung die Hilfe qualifizierter Finanzfachleute in Anspruch nehmen, die für ihre Klienten nicht nur kurzfristige Profite erzielen wollen, sondern den langfristigen Vermögensaufbau sowie die finanzielle Absicherung bis zum Lebensabend planen und organisatorisch begleiten. Schließlich sollte auch der Vermögensübergang auf die nächste Generation nicht zufällig, sondern planvoll geregelt werden.

BERUFSGRUNDSÄTZE DES FINANZPLANERS

Die Berufsgrundsätze dienen zur Anerkennung der moralischen und ethischen Verantwortung, die der Finanzplaner gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber zu erfüllen hat.

Sie sind für alle Finanzplaner verbindlich und dienen der Unterstützung bei der Ausführung aller tätigkeitsbezogenen Aufgaben.

1. Integrität

Ein Finanzplaner hat das vom Kunden in Ihn gesetzte Vertrauen und Zutrauen durch ein Höchstmaß an Integrität zu erfüllen. Integrität bedeutet Unbescholtenheit, Offenheit und Ehrlichkeit.  Das Streben nach persönlicher Bereicherung und individuellen Vorteilen hat der Finanzplaner zu unterlassen. Der Finanzplaner hat sich nicht nur nach den Buchstaben, sondern auch dem Sinne nach integer zu verhalten.

2. Vertraulichkeit

Der Finanzplaner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit auszuführen.

Der Finanzplaner hat die ihm von seinem Kunden bereitgestellten Informationen absolut vertraulich zu behandeln.

Der Finanzplaner darf vertrauliche Kundeninformationen nicht bekanntgeben oder weitergeben, es sei denn, der betreffende Kunde hat ihm seine Erlaubnis erteilt oder der Finanzplaner ist aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bzw. anderer behördlicher Maßnahmen zur Herausgabe von Kundeninformationen verpflichtet.

 3. Objektivität

Der Finanzplaner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Objektivität auszuführen.

Objektivität erfordert strenge Sachlichkeit sowie Unvoreingenommenheit.

Unabhängig von seiner beruflichen Stellung und von den jeweiligen Aufgaben hat der Finanzplaner seine Objektivität zu wahren und jegliche Unterordnung, die zu einer Verletzung dieser Berufsgrundsätze führen würde, zu vermeiden.

 4. Neutralität

Der Finanzplaner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Neutralität auszuführen.

Neutralität bedeutet Unparteilichkeit im Interesse des Kunden.

Der Finanzplaner hat gegenüber Kunden, Kollegen und Arbeitgebern Interessenkonflikte offenzulegen. Persönliche Vorstellungen, Vorurteile und Ziele sind konfligierenden Interessen unterzuordnen.

 5. Kompetenz

Der Finanzplaner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Kompetenz auszuführen.

Der Finanzplaner hat dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Kompetenzniveau zu erreichen, zu bewahren und auszubauen, beispielsweise durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Kompetentes Verhalten bedeutet auch, eventuelle Zweifelsfälle und Grenzsituationen zu erkennen und in solchen Fällen die Hilfe von kompetenten Dritten in Anspruch zu nehmen. Andernfalls muss der Finanzplaner den Kunden über fehlende Kompetenz informieren.

6. Professionalität

Der Finanzplaner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Professionalität auszuführen.

Der Finanzplaner hat seine Tätigkeit fachmännisch auszuüben, das fachliche und technische Umfeld zu schaffen, um professionell arbeiten zu können.

Professionalität heißt auch, die Grenzen des eigenen Könnens nicht zu überschreiten.

Der Finanzplaner hat deshalb die Verpflichtung, mit anderen Berufskollegen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Er soll seinen Berufsstand mit Würde und Repekt vertreten, um das öffentliche Ansehen zu stärken.