Jeder kann profitieren

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung können Arbeitnehmer Lücken im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Anders als bei anderen Zusatzversicherungen entfallen in der Regel Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Die Versicherten können die Leistungen damit sofort und unabhängig vom Lebensalter oder etwaigen Vorerkrankungen in Anspruch nehmen.

Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte

Arbeitgeber profitieren mit der betrieblichen Krankenversicherung von einem zusätzlichen Angebot zur Mitarbeitergewinnung und –bindung. Außerdem können sie mit tendenziell weniger und kürzeren Fehlzeiten der Belegschaft rechnen. Die Angestellten wissen ein solches Angebot zu schätzen. Für die meisten ist eine Krankenversicherung interessanter als andere Zusatzleistungen des Arbeitgebers.

Starke Leistungen

Den Leistungsumfang einer betrieblichen Krankenversicherung können die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter individuell zusammenstellen. Von Krankenhausleistungen wie Unterbringung im Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung über Heilpraktikerleistungen bis zu Vorsorgeuntersuchungen ist vieles möglich. Im Leistungsfall läuft die Kostenerstattung für die Versicherten schnell und unbürokratisch.

Geringe Beiträge

Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung komplett. Selbst bei einer anteiligen Kostenübernahme durch das Unternehmen profitieren die Mitarbeiter durch einen geringen Beitrag. Das ist deswegen möglich, weil der Arbeitgeber das Angebot gleich für eine größere Gruppe abschließt. Denn dadurch verteilt sich das Risiko und die Kosten sinken.

Versicherungsschutz für Angehörige

In den meisten Fällen können auch die Angehörigen der Angestellten in den Genuss einer betrieblichen Krankenversicherung kommen. Viele Unternehmen geben Ehegatten und Kindern die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Zeitraums ebenfalls der Versicherung des Beschäftigten beizutreten. Sie müssen dafür dann nur einen geringen Beitrag zahlen.

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Steuerlich Stand 2020:

ab sofort ist der Beitrag zur bKV im Rahmen der 44€-Grenze Sachlohn und damit wieder steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Urteile sind mit Datum 28.06.2019 im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit für alle Finanzverwaltungen bindend
folgende Versicherungstarife sind in der Regel verfügbar und das schon ab nur 5 Mitarbeitern :
ambulante Vorsorge , Zahn , Sehhilfe, Naturheilkunde, Krankhauszusatz,Krankengeld und Pflegezusatz

Gerne erstellen wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen zum Wohl Ihrer Mitarbeiter.

Beispiel :

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