Rürup Rente Steuervorteile nutzen und Rente bekommen. Mit der Rürup-Rente bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufzubauen.

Die Rürup Rente fällt, genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung, in die sogenannte 1. Altersvorsorgeschicht. Somit gelten die folgenden Steuervorteile für die Rürup Rente und die gesetzliche Rentenversicherung gleichermaßen. Neben den unten stehenden Erläuterungen, können wir Ihnen ihren individuellen Rürup Rente Steuervorteil berechnen.

Grenzgänger die z.B. in Belgien wohnen können auch bei stabilen deutschen Versicherungsgesellschaften einen geförderten Vertrag aktivieren . Wenn Sie in Deutschland ihrer Steuern zahlen , dann sollten Sie sich den ca. 35 % Zuschuss für den wohlverdienten Ruhestand nicht entgehen lassen .

Die eingezahlten Beiträge zur Rürup Rente, können im Jahr 2018 zu 86% steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. (2019 88%, 2020 90%, usw.) Ab 2025 ist der Rürup Rente Steuervorteil somit maximiert.

Für die Steuervorteile durch eine Rürup Rente ist der Höchstbetrag in 2021 von 25.787 € p.a. pro Person zu berücksichtigen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen davon jedoch abgezogen werden. Selbständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können somit die vollen 25.787 € p.a. ausschöpfen.

Steuererklärung Rürup

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Mit der BasisRente („Rürup-Rente“) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufzubauen. Wir bieten Ihnen eine garantierte lebenslange monatliche Rente .

Die BasisRente ist für alle Steuerzahler attraktiv, da sie einen besonders hohen steuerlichen Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen können. Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben nur diese eine Möglichkeit sich Vermögen aufzubauen und dabei Steuern zu sparen. Angestellte und Beamte können dies genauso nutzen aber haben noch den Vorteil eine Riester Rente nutzen zu dürfen. Die Förderung können Sie sich vereinfacht so vorstellen das Sie ca. 30-35 % der eingezahlten Beiträge wieder zurück bekommen. Beispiel: 300 EUR mtl. x 12 = 3.600 EUR x 30 % = 1.080 EUR Steuerrückerstattung 2.520 Netto investiert.

Aber auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der neuen steuerlichen Regelung. Denn sie unterliegen in den ersten Jahren einem relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.

So funktioniert die BasisRente:

  • Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag ein und erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente solange Sie leben.
  • Hinterbliebene können abgesichert werden durch den richtigen Vertrag
  • Anbieterwechsel möglich falls eine andere Gesellschaft eine höhere Rente zahlt
  • keine Pflicht Beiträge zu zahlen der Sparprozess kann jederzeit gestoppt werden
  • Beitragsänderungen  jederzeit möglich rauf oder runter
  • Zuzahlungen möglich
  • die lebenslange Rente wird im Todesfall an Verwandte 1. Grades gezahlt
  • es kann in Fonds oder ETF investiert werden bis zu 20 Stück gleichzeitig
  • Garantien können je nach Wunsch in den Vertrag eingebaut werden
  • klassische Anlage möglich nach aktuellen Zinswerten
  • klassisch & Fonds gemischt in einem Vertrag
  • Index Anlage z.B. Eurostox

Die Basisrente wird, da sie staatlich gefördert wird, entsprechend der Steuersystematik der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und nachgelagert, d. h. im Rentenalter besteuert.

Eine in 2006 ausgezahlte Basisrente ist zu 52 % mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 %. Der Besteuerungsanteil, der zu Ihrem Rentenbeginn gilt, wird für Sie dann für den gesamten Ruhestand festgeschrieben.

  • Die Basisrente ist ausschließlich für die Altersvorsorge konzipiert. Deshalb ist der Rentenbeginn frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich.
  • Außerdem dürfen die Ansprüche aus einer Basisrente nicht übertragen, beliehen, veräußert, kapitalisiert oder vererbt werden.
  • Allerdings können Sie einen Hinterbliebenenschutz zusätzlich einschließen, zur finanziellen Absicherung Ihres Ehepartners oder Ihrer Kinder. Im Todesfall erhält Ihr Ehepartner eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Den Hinterbliebenenschutz können Sie im richtigen Vertrag auch noch nachträglich einschließen, beispielsweise bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
  • Auch für Unverheiratete bieten wir über spezielle Produktkombinationen eine Absicherung der Hinterbliebenen, in der Zeit bis zum Rentenbeginn, an.
  • Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Risiken einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie als Zusatzschutz eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einschließen:
    • entweder durch Einschluss einer Beitragsbefreiung, d. h. im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt die Gesellschaft die weitere Beitragszahlung für den vereinbarten Versicherungsschutz
    • oder durch Vereinbarung einer Beitragsbefreiung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente, um Einkommensverluste auszugleichen
  • Das passende Produkt finden wir gerne mit Ihnen gemeinsam die Produkte unterscheiden sich deutlich.