Da der gesetzliche Schutz oft nicht alles bietet, was es gibt , hat Sie vermutlich veranlasst ,bei Google zu suchen und Sie hier zu dieser Seite geführt. Das Thema : Krankenzusatztarife für Kranke  Ich infomiere Sie hier über Krankenzusatzversicherungen ,die auch kranken Menschen zur Verfügung stehen. Ich informieren Sie über die Funktionsweise und über die Vertragsinhalte, auf die Sie achten sollten. Die Krankenzusatzversicherungen  bei chronischen Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen verbessern Ihre Situation bei Krankheit.

Verschiedene Arten der Krankenzusatzversicherungen für kranke Menschen mit chronischen Vorerkrankungen werde ich Ihnen vorstellen und Sie über alle Vor- und Nachteile im Detail informieren .

Die Möglichkeit, direkt diese Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen abzuschliessen, biete ich Ihnen weiter unten auf der Webseite an.

Als unabhängiger Versicherungsmakler & Finanzberater stehe ich für persönliche Fragen zur Verfügung. Falls Sie einen meiner Abschlusslinks nutzen , so wird der Vertrag von der Versicherungsgesellschaft zu mir gebucht und ich kann Ihnen dann aktiven Support leisten .  Wir haben über unsere Plattform auch eine Kundenapp -dort können Sie  dann die Verträge jederzeit online per App einsehen.

Folgen Krankenzusatzversicherungen  stehen ohne Gesundheitsfragen aktuell zur Verfügung

Vertragsart / Leistung / Wartezeiten

  • Krankenhausunterbringung 1 Bettzimmer
  • Krankenhausunterbringung 2 Bettzimmer
  • Kur
  • Pflege
  • Krankentagegeld
  • Brille
  • uvm

Tarife ohne Gesundheitsprüfung

Die Lösung für Personen mit Vorerkrankungen

Personen mit Vorerkrankungen haben oft Schwierigkeiten, eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Die Lösung sind Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Bei diesen Tarifen brauchen Sie keine Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Krankheitsgeschichte beantworten. Tarife ohne Gesundheitsprüfung bieten den Vorteil, dass sie für Personen mit Vorerkrankungen oder Einschränkungen zugänglich sind.

Aber so einfach ist es natürlich auch nicht.

Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind in der Regel teurer, weil sie ein höheres Risiko für den Versicherer darstellen. Außerdem bieten sie in der Regel nicht den gleichen Leistungsumfang wie Tarife mit Gesundheitsprüfung.

Leistungen für Vorerkrankungen oder angeratene Krankenhausaufenthalte sind ausgeschlossen.

Die Leistungen von Tarifen ohne Gesundheitsprüfung sind in der Regel auf die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt. Leistungen für Vorerkrankungen oder angeratene Krankenhausaufenthalte sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF zur Funktionsweise der Moratoriumsklausel.

Moratoriumsklausel

Eine Moratoriumsklausel ist eine Klausel in einer Krankenhauszusatzversicherung, die festlegt, dass die Versicherung bestimmte Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit übernimmt. Diese Wartezeit kann zwischen 3 und 24 Monaten betragen.

Die Moratoriumsklausel dient dazu, die Kosten für die Versicherung für alle Versicherten zu senken. Denn wenn die Versicherung sofort alle Leistungen übernehmen würde, müssten die Beiträge für alle Versicherten höher sein.

Während der Wartezeit muss der Versicherungsnehmer die Kosten für die Leistungen selbst tragen.

Beispiel:

Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit einer Wartezeit von 3 Monaten abschließen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die Chefarztbehandlung und das Krankenhaustagegeld erst, wenn Sie mindestens 3 Monate lang Versicherungsnehmer sind. Wenn Sie während der Wartezeit ins Krankenhaus müssen und ein Ein- oder Zweibettzimmer benötigen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass die genauen Regelungen der Moratoriumsklausel von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich daher vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung genau über die Regelungen der Moratoriumsklausel in dem von Ihnen gewählten Tarif.

Kündigungsfristen:

Bitte beachten Sie auch, dass die Kündigungsfristen für Krankenhauszusatzversicherungen in der Regel 3 Monate betragen. Wenn Sie die Versicherung kündigen möchten, müssen Sie dies daher rechtzeitig tun.

Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung: Mehr Komfort und Wahlmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte

Wer krank ist und im Krankenhaus liegt, möchte sich dort möglichst wohl fühlen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte die Situation deutlich verbessern.

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet folgende Leistungen:

  • Wahl des Krankenhauses
  • Wahl des Arztes
  • Einzel- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Kostenübernahme für eine Begleitperson

Der Tarif ohne Gesundheitsprüfung bietet leider nicht alle diese Leistungen, aber die wichtigsten sind enthalten:

  • 100 % Einbettzimmer
  • 50 Euro Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ausgleichszahlung (wenn das Krankenhaus die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nicht verfügbar hat)

So haben Sie dann mehr Komfort und bessere Wahlmöglichkeiten mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Für alle Menschen, die Wert auf Komfort und Wahlmöglichkeiten legen, ist eine Krankenhauszusatzversicherung eine wirklich sinnvolle Investition.

Die Wartezeit in den beiden Krankenhauszusatzversicherungstarifen beträgt 3 Monate und entfällt bei einem Unfall. Also wenn Sie einen Unfall haben und ins Krankenhaus müssen, dann gilt die Versicherung sofort. Die Versicherung gilt auch in anderen Staaten der Europäischen Union und es wird maximal erstattet, was der Aufenthalt in Deutschland kosten würde. Der Aufenthalt muss auch nur vorübergehend sein, also wenn Sie dauerhaft im Ausland leben, geht das nicht.

Grundvoraussetzung für diese beiden Krankenhauszusatzversicherungen ist eine aktive Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Sind Sie privat versichert, dann können Sie diese Krankenhauszusatzversicherungen leider nicht nutzen. Da müssen wir nach einer anderen Lösung suchen und freuen uns über Ihre Anfrage dazu.

Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und verlängert sich dann anschließend um jeweils 1 Jahr. Außer Sie kündigen den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten vor dem 31. Dezember (Ablauf des Versicherungsjahres).

Ein Tarifwechsel ist auch möglich – da begleiten wir Sie als unabhängiger Versicherungsmakler & Finanzberater gerne.

Hier sind gleich die beiden Abschlusslinks und die Verträge werden uns dann zugeordnet. Als klarer Vorteil für Sie gleich einen unabhängigen Ansprechpartner dabei zu haben und das ohne Mehrkosten. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft bitte sofort melden.

Die Versicherungsbedingungen für die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Versicherungsbedingungen sind ein wichtiger Bestandteil einer jeden Versicherung. Dort werden Rechte und Pflichten geregelt, die für die Versicherungsnehmer und die Versicherungsgesellschaft gelten. Damit Sie sich genau informieren können über die Vertragsinhalte, steht hier das PDF zum Download bereit.

Die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung bietet folgende Leistungen:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Weitere Informationen zur Versicherung finden Sie auf unserer Website. Klicken Sie auf den Link / Button

Sehhilfe oder Brillenversicherung

Hier können Sie ohne jede Gesundheitsfrage und somit auch ohne jede Gesundheitsprüfung eine Versicherung abschließen, die 80 % der eigenen Kosten der Sehhilfe erstattet. Jedes 2. Jahr bis 200 Euro für eine neue Brille oder Kontaktlinsen. Sollte sich Ihre Sehstärke verschlechtern um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge, so können Sie die Versicherung schon vor Ablauf der 2 Jahre wieder nutzen.

Eine Einschränkung ist, dass der Tarif ab dem 14. Lebensjahr gilt  und vorher werden aber auch 100 Euro bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Das liegt an dem geringen Beitrag und da Kinderbrillen öfter zu Bruch gehen, ist das wohl nicht anders darstellbar.

Zusätzlich zur Brillen – Versicherung enthält der Tarif Leistungen im Ausland, also bei einer Urlaubsreise mit einer maximalen Reisedauer von 3 Monaten  inklusive Rücktransport.

100 % schmerzstillende Zahnbehandlung

100  % Behandlung im Krankenhaus

100 % akute ambulante Behandlung

24 h Notrufservice

100 % Krankenrücktransport – allerdings muss die DKV das vermitteln , sonst erstattet die DKV nur 80 % .