Versicherungsschutz bei allen Unfällen des täglichen Lebens.
Leistung dringend benötigt, aber aufgrund von Klauseln nicht erbracht wird! Denn viele
Versicherer kürzen die vereinbarten Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen, die bei
Vertragsschluss noch nicht bekannt waren oder erst danach aufgetreten sind. Diese
Kürzung erfolgt in Höhe des Mitwirkungsanteils. Vorerkrankungen oder Gebrechen können z. B. sein:
- Herzleiden
- Diabetes
- Nervenleiden
- Osteoporose
- Fehlstellungen der Wirbelsäule
- angeborene Sehnenverkürzungen
- HIV-Infektionen
50 % an, führt dies zu erheblichen Leistungskürzungen. Das machen leider 90 % aller Versicherungsprodukte.
Zur Funktionsweise nutzen Sie den Unfall-Leistungsnavigator
Im Falle eines Falles bestens abgesichert
In Deutschland passieren fast 9 Millionen Unfälle pro Jahr (Quelle: www.baua.de). Bleibt es dabei lediglich bei kleineren Verletzungen, sind diese auch schnell wieder vergessen. Aber wie sieht es aus, wenn ein schwerwiegender Unfall eine lebenslang bleibende körperliche Beeinträchtigung zur Folge hat und ein bisher regelmäßiges Einkommen dadurch dauerhaft entfällt?
Ihre persönliche Existenz kann davon bedroht sein – und möglicherweise auch die Ihrer ganzen Familie.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung reichen nicht aus, um Ihre finanzielle Zukunft im Invaliditätsfall langfristig zu sichern. Bestimmte Personengruppen, darunter Hausfrauen und Selbstständige, fallen grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz, ebenso Kinder, die weder zu Hause noch beim Spielen versichert sind. Deshalb sollte sich jeder, ob jung oder alt, gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern – mit einer hochwertigen privaten Unfallversicherung.