Impressum

Dieses Impressum gilt für das Online-Angebot der Finanzkraft-AC GmbH.

Angaben gemäß § 5 DDG

Finanzkraft-AC GmbH
(Namensänderung im Jahr 2026; vormals Beratungsservice-ac GmbH)
Boxgraben 38
52064 Aachen
Vertreten durch:
Geschäftsführer: Michael Becker
Kontakt:
Telefon: 0241-1606122
Telefax: 0241-1606124
Mobil: 01732986599
E-Mail: mbecker@finanzberatungac.de
Registereintrag:
Handelsregister: Amtsgericht Aachen
Registernummer: HRB 9011
Steuernummer:
201/5947/3418
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Michael Becker (Anschrift wie oben)

Aufsichtsbehörde & Erlaubnisse

Zuständige Aufsichtsbehörde für alle Erlaubnisse:
Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstraße 6–10
52062 Aachen
Erteilte Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung (GewO):
  • Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO
  • Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
  • Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler)
  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
  • Registrierungs-Nr. § 34d GewO: D-13BT-QHSXM-97
  • Registrierungs-Nr. § 34f GewO: D-F-101-R8A4-32
  • Registrierungs-Nr. § 34i GewO: D-W-101-9LL3-71

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnungen:
  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
  • Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
  • Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer:
Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen
Berufsrechtliche Regelungen:
  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59–68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

EU-Streitschlichtung & Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten (TVO)

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:
  • Umwelt: Infolge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko). Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region, wodurch Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt wird.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbieterinnen/Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.