Jede Beratung ist nur so gut wie der Berater und daher ist der Nachweis einer Kompetenz auch sehr wichtig. Um Ihnen auch in diesem Thema als echter Spezialist zur Verfügung zu stehen habe ich mich zertifizieren lassen als: Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA). Das Zertifikat muss alle 3 Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.

Geschäftsführerversorgung oder leitende Angestellte können durch diesen Weg der betrieblichen Altersversorgung eine gute Versorgung aufbauenund dabei Steuern sparen .

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von den Mitgliedunternehmen – durch finanzielle Zuwendung getragen wird. Der Arbeitgeber sagt den Mitarbeitern Beitragsorientierte Leistungszusagen im Rahmen von kongruent rückgedeckten Versorgungen zu, die von der Unterstützungskasse an den Versorgungsberechtigten Arbeitnehmer erbracht werden.

Während der Ansparphase erfolgt die Finanzierung steuerfrei . Erst die Versorgungsleistung unterliegt dem i.d.R. günstigen, niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.

Wir bevorzugen bei der Wahl der Unterstützungskasse immer eine frei, dann ist niemand an eine bestimmte Gesellschaft gebunden und somit bleibt die Möglichkeit im selben Betrieb verschiedene Versicherungsgesellschaften zur Deckung der Versorgung zu nutzen.

Eine unabhängige Unterstützungskasse ist nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Die Unterstützungskasse überprüft entsprechend ihrer Philosophie die vom Rückversicherer genannten Leistungswerte, bevor sie diese in die Versorgungszusage übernimmt. Dabei werden im Interesse des Trägerunternehmens wie auch des Versorgungsempfängers Sicherheitsabschläge berücksichtigt.
Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner für die Rückdeckungsversicherungen ist die Unterstützungskasse, die auch im Leistungsfall vom Rückdeckungsversicherer die fällige Leistung erhält. Hieraus erbringt sie die zugesagte Leistung an den versorgungsberechtigten Mitarbeiter, oder an dessen Hinterbliebenen.
Vor allem interessant für Gesellschafter / Geschäftführer zur Erweiterung Ihrer Versorgung .

Vorteile für Sie als Arbeitgeber :

  • Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen
  • Keine Bilanzberührung
  • Minimierter Verwaltungsaufwand durch Serviceleistung der Unterstützungskasse
  • Keine Beitragsbegrenzung – jedoch Beachtung der Angemessenheit

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer:

  • Versteuerung erst im Rentenalter
  • Versorgung als Kapitalzusage mit Hinterbliebenenschutz oder Rentenzusage
  • Steuerersparnis

Gerne erstellen wir Ihnen individuelle Berechnungen oder besprechen das Thema mit Ihrem Steuerberater.

In vielen Familienunternehmen und bei Selbstständigen bilden mitarbeitende Ehepartner und Lebensgefährten eine wichtige Stütze – häufig in einem sogenannten „zweiten Dienstverhältnis“. Steuerlich gesehen ist dies zumeist uninteressant, denn für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis gilt die Steuerklasse 6, die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.

Gemäß Paragraph 1a des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) haben Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis, sowie auch alle anderen „Mehrfachbeschäftigten“, einen Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.

Erstaunlicherweise aber kommt die Entgeltumwandlung im 2. Dienstverhältnis trotz der enormen steuerlichen Effekte in Steuerklasse 6 so gut wie nicht zum Einsatz. Woran liegt das?

Wir hören regelmäßig von Beratern die Aussage, dass Entgeltumwandlung steuerlich nur im ersten Dienstverhältnis zugelassen ist.

Dieser Irrtum ist unseres Erachtens dadurch zu erklären, dass der Einsatz der Direktversicherung in der Entgeltumwandlung durch die Steuergesetzgebung auf das erste Dienstverhältnis begrenzt ist gemäß Paragraph 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Aber diese Beschränkung gilt eben nur für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.

Über die Deutsche Unterstützungskasse können Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis sehr wohl die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung ohne Begrenzung nutzen und bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 3.120 Euro) Sozialabgaben sparen.

Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, können 450-Euro-Jobber im Zweitdienstverhältnis sogar ihr komplettes Entgelt in eine Unterstützungskasse einbringen. Eine Angemessenheitsprüfung der Versorgungszusage, wonach laut Finanzbehörden bei einer betrieblichen Altersversorgung nur 75 Prozent der Bezüge des Versorgungsberechtigten als Rente zugesagt werden dürfen, ist nicht notwendig. Denn eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung erfüllt stets die Anforderungen an die Angemessenheit, sofern das Entgelt selbst angemessen ist.

Für Mitarbeiter besonders interessant wird es, wenn im 1.Dienstverhältnis eine Direktversicherung und im 2. Dienstverhältnis eine Versorgung über die Deutsche Unterstützungskasse vereinbart wird. Dann kann der Beschäftige nämlich die staatliche Förderung beider Durchführungswege auf seinem Altersvorsorgekonto verbuchen: zweimal bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze über die Direktversicherung und über die Deutsche Unterstützungskasse.