Viele Paare sichern sich zwar mit einer Risikolebensversicherung ab — vergessen aber die steuerliche Gestaltung.
Gerade bei unverheirateten Paaren kann das im Ernstfall teuer werden:
Der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer liegt nur bei 20.000 €.
Aber auch bei verheirateten Paaren wird ein wichtiger Punkt oft unterschätzt:
Der Freibetrag von 500.000 € klingt zwar hoch — in der Praxis ist dieser durch Immobilienvermögen oder ein Eigenheim häufig bereits teilweise oder sogar vollständig ausgeschöpft.
Das bedeutet:
Auch die Auszahlung einer „normalen“ Risikolebensversicherung kann im Todesfall steuerpflichtig werden.
Eine oft übersehene Lösung:
Die sogenannte Über-Kreuz-Absicherung.
Dabei versichert jeder Partner das Leben des anderen.
Der Vorteil:
Die Auszahlung zählt nicht als Erbschaft, sondern als eigene Vertragsleistung — und kann dadurch steuerfrei bleiben.
Zusätzlich bietet die Risikolebensversicherung:
✔ Absicherung von Familie und Finanzierung
✔ Hohe Versicherungssummen bei oft günstigen Beiträgen
✔ Flexible Gestaltung der Laufzeit und Absicherung
✔ Schnelle Liquidität im Ernstfall
Viele beschäftigen sich erst damit, wenn es zu spät ist.
Wer prüfen möchte, welche Gestaltung zur eigenen Situation passt, kann sich gern melden.
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