Gestern war ich auf einem Fachseminar bei Prof. Dr. Thomas Dommermuth, einem der führenden bAV-Experten Deutschlands. Thema: die Altersversorgung von Geschäftsführern, die zugleich Gesellschafter ihrer GmbH sind.

Eine Erkenntnis zieht sich durch viele Beratungsgespräche: Die meisten bestehenden Versorgungen stammen aus einer anderen Zeit. Eingerichtet vor 10, 15 oder 20 Jahren, klassisch verzinst, kalkuliert mit Garantiezinsen, die es so nicht mehr gibt. Das Ergebnis steht oft in keinem Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen — und in der Bilanz wächst still eine Lücke zwischen Zusage und tatsächlich vorhandenem Kapital.

Was viele nicht wissen: Bestehende Versorgungen lassen sich modernisieren. Es gibt heute aktienorientierte Lösungen, mit denen das Versorgungskapital an den Kapitalmärkten arbeitet, statt in klassischen Deckungsstöcken zu stagnieren. Über Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren macht das einen erheblichen Unterschied — bei der späteren Leistung ebenso wie beim Bilanzbild der GmbH.

Wichtig dabei: Der Wechsel muss steuerlich sauber gestaltet sein. Das Finanzamt schaut bei Gesellschafter-Geschäftsführern genau hin, und Fehler bei der Umstellung können die Steuervorteile der gesamten Versorgung gefährden. Genau deshalb lohnt der Blick durch einen Fachmann — nicht der Schnellschuss.

Mein Fazit: Wer seit Jahren unverändert in eine klassische Versorgung einzahlt, verschenkt mit hoher Wahrscheinlichkeit Rendite. Ein Update ist möglich — und meist einfacher als gedacht.

Wann haben Sie Ihre Versorgungszusage zuletzt auf den Prüfstand gestellt?

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